E422

Glycerin (exakter 1,2,3- Propantriol) ist eine süßlich schmeckende Verbindung, die unter der Bezeichnung E422 als Lebensmittelzusatzstoff (Feuchthaltemittel, Trägerstoff) zugelassen ist.Gesundheitliche Bedenken sind bisher nicht bekannt, jedoch kann es in großen Mengen zu Kopfschmerzen führen.

Glycerin

Glycerin

E421

Mannit, zugelassen als E421 und exakter als (2R,3R,4R,5R)-Hexan-1,2,3,4,5,6-hexol bezeichnet, ist ein weiterer Süßstoff (Zuckeraustauschstoff) der auch als Trägerstoff zugelassen ist. Auch hier gilt, das bei mehr als 10% Gehalt (inklusive aller Polyole, zu denen u.a. auch E420 Sorbit gehört) der Vermerk: „…kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ angebracht sein muß. Mannit wird auch als Trägerstoff für das Vitamin B12 verwendet, jedoch empfehlen einige Quellen, Mannit von Kindern fernzuhalten. Hier sollten Eltern selbst entscheiden, was für ihren Nachwuchs richtig ist.

Mannit

Mannit

E420

Sorbit (exakter ist (2R,3R,4R,5S)-Hexan-1,2,3,4,5,6-hexol) und findet in der Lebensmittelbranche als Süßstoff (Zuckeraustauschstoff) und Feuchthaltemittel Anwendung. In der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe trägt es die Nummer E420. Außer in Getränken darf Sorbit in beliebiger Menge zugesetzt werden. Ab 10% Gehalt an Sorbit (bzw. anderer Polyole) muß jedoch vermerkt werden: „…kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“. Mengen von mehr als 20g pro Tag können weiterhin zu Durchfall, Blähungen und Bauchschmerzen führen.

Sorbit

Sorbit

E418

Gellan wird mikrobiologisch aus Zuckern gewonnen. Es handelt sich dabei um ein unverdauliches Polysaccharid, mit verdauungsfördernder Wirkung (Ballaststoff). In der Lensmittelindustrie findet es als Zusatzstoff mit der Bezeichnung E418 als Gelier- und Verdickungsmittel Anwendung.

E417

Tarakernmehl wird aus dem Samen des Tara-Strauches durch Zerreiben und Mahlen gewonnen. Das so erhaltene Polysaccharid findet in der Lebensmittelbranche Anwendung als Gelier- und Verdickungsmittel. Da es weiterhin für den Menschen unverdaulich ist, gilt es auch als Ballaststoff mit verdauungsfördernder Wirkung. Zugelassen ist es als Lebensmittelzusatzstoff in der EU unter der Bezeichnung E417. Tarakernmehl gilt als gesundheitlich unbedenklich,wobei in einigen Quellen Probleme für Allergiker diskutiert werden.

E416

Karaya ist pflanzlichen Ursprungs, es handelt sich nämlich um den Saft des indischen Sterculia-Baumes. Chemisch gesehen ist es ein saures Polysaccharid, bestehend aus D-Galaktose, L-Rhamnose, D-Galakturonsäure, D-Glucuronsäure und Essigsäure. Als Lebensmittelzusatzstoff findet Karaya als Gelier- und Verdickungsmittel Anwendung und ist unter dazu unter der Bezeichnung E416 zugelassen. Es wirkt in hoher Dosierung leicht abführend und kann die Aufnahme von Mineralstoffen beeinträchtigen. In manchen Quellen wird es auch als möglicher Auslöser für Allergien diskutiert.

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