Unter dem Oberbegriff Carotin verstecken sich gelbe, orange bis rote Farbstoffe, die aus Pflanzen gewonnen werden. Es handelt sich dabei chemisch gesehen um Isomere der Summenformel C40H56 aus der Gruppe der Terpene. Das bekannteste von ihnen ist das beta-Carotin oder Provitamin A.
Auf Grund seiner Unbedenklichkeit kommt es in vielen Lebensmitteln, wie z. B. Butter, Speiseölen, Eis, Desserts etc. zum Einsatz.
Dez. 18
E160a
Dez. 18
E155
E155 oder Braun HT ist ein rötlich-brauner Farbstoff, der als Ersatz für Kakao und Karamel dient. Er wird daher in vielen Lebensmitteln verwendet.
Er kann bei entsprechend empfindlichen Personen Allergien auslösen. Im Tierversuch wurden bei der Gabe großer Mengen des Farbstoffes Ablagerungen in den Lymphknoten und Nieren gefunden.
Dez. 18
E154
Braun FK ist eine Mischung von sechs verschiedenen Azofarbstoffen. Diese Mischung wird auch als E154 gelistet und darf nur zum Färben von geräucherten Heringen eingesetzt werden.
Im Tierversuch (der nicht 1:1 auf den Menschen übertragbar ist) wurden Schädigung von Herz und Leber festgestellt, ebenso eine Verfärbung vieler innerer Organe durch ein Stoffwechselprodukt von E154. Weiterhin kann Braun FK Allergien auslösen und ist daher in vielen Ländern verboten.
Dez. 18
E153
Aktivkohle wird aus Pflanzenmaterial, Braunkohle, Steinkohle und ähnlichem, kohlenstoffhaltigen Material gewonnen und besteht zu ehr als 90% aus reinem Kohlenstoff. Aktivkohle findet (vor allem als Absorbens) in vielen Bereichen Anwendung. Als schwarzes Farbpigment unter der Bezeichnung E153 auch in Lebensmitteln (Käserinden, Marmeladen…).
Bislang galt seine Anwendung als unbedenklich, jedoch erscheint Aktivkohle neuerdings auf der IARC(International Agency for Research on Cancer)- Liste möglicher karzinogener Stoffe.
Dez. 18
E152
Dez. 18
E151
Bei Brillantschwarz BN handelt es sich um einen Azofarbstoff. Angewandt wird es zum Beispiel zum Färben von Kaviar, Lakritze u. ä.
Im Tierversuch erwies sich Brillantschwarz BN als unbedenklich. Es steht jedoch im Verdacht, allergische Reaktionen auszulösen. In den USA, Japan, Finnland, Kanada und Norwegen ist es als Lebensmittelzusatzstoff nicht zugelassen.