E535

E535 oder Natriumferrocyanid (Natriumhexacyanoferrat(II), Na4[Fe(CN)6] verbessert als Trennmittel die Rieselfähigkeit von Speisesalz. Die ADI beträgt 0,025mg/kg Körpergewicht für alle Ferrocyanide.
!! Es besteht keine Gefahr der Freisetzung von Blausäure durch Magensäure !! In höheren Konzentrationen zeigt es nierenschädigende Wirkung beim Menschen.
Die MAK beträgt für Cyanid 5 mg * m-3. R- und S-Sätze sind für die Chemikalie nicht festgelegt.

E530

E530 ist Magnesiumoxid (MgO, Magnesia). Magnesiumoxid wird sowohl in der Lebensmittelbranche als auch der Medizin als Säureregulator eingesetzt.
Für die Chemikalie sind keine R- und S- Sätze definiert.

E529

E529 ist besser bekannt als Calciumoxid CaO bzw. Branntkalk. Calciumoxid wird als Ausgangsprodukt für die Herstellung von Calciumhydroxid (E526, Löschkalk) verwendet:
CaO + H2O —> Ca(OH)2
Dementsprechend findet Calciumoxid als Säureregulator Anwendung.
Gefahrstoffkennzeichnung der Chemikalie Calciumoxid (r- und S- Sätze:
R 34
S 26; S 36; S 37; S 39; S 45

E528

Hinter der Bezeichnung E528 verbirgt sich die Substanz Magnesiumhydroxid Mg(OH)2. Anwendung findet es in der Lebensmittelbranche vor allem als Säureregulator aber auch zum Aufschluß von Milcheiweiß, Eiprodukten und Kakaoerzeugnissen.
Für die Chemikalie sind keine R- und S-Sätze festgelegt.

E527

Ammoniumhydroxid NH4OH (E527) ist formal die wässrige Lösung des Ammoniaks. Es dient als Säureregulator zur Aufbereitung des Trinkwassers. Weiterhin wird es in der Lebensmittelbranche zum Aufschluß von Milcheiweiß, Eiprodukten und Kakaoerzeugnissen verwendet.
Für die wässrigen Lösungen gelten je nach Konzentrationsbereich verschiedene Sicherheitshinweise ( R- und S- Sätze):
Für einen Konzentrationsbereich von 5% bis 10% zum Beispiel R 36, R 37, R 38.

E526

E526 steht für Calciumhydroxid Ca(OH)2 (bekannt auch als Kalkmilch). Verwendung findet es in diesem Kontext als Säureregulator in der Trinkwasseraufbereitung und beim Aufschluß von Eiweißen und Kohlenhydraten (Stärke).
Für die Chemikalie Calciumhydroxid gelten folgende R- und S- Sätze:
R 41
S 22; S 24; S 26; S 39

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