Der Azofarbstoff 2-Amino-5-[(E)-(4-sulfophenyl)diazenyl]- benzensulfonsäure wird heute nicht mehr als gelber Lebensmittelfarbstoff gelistet, da er sich als gesundheitsschädlich erwiesen hat. Er wird hier daher nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Seine Anwendung in Lebensmitteln ist verboten.
Kategorie: Chemie
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Dez 17
E104
E104, das Chinolingelb ist ein künstlich hergestellter Chinolinfarbstoff, der nur in geringen Mengen als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen ist. In den USA ist Chinolingelb für Lebensmittel verboten. Anwendung findet Chinolingelb in Arzneimittel zur Einfärbung, in Speiseeis, Räucherfisch und weiteren Bereichen. Das Chinolin selber gilt als tumorfördernd, für Chinolingelb gibt es dazu keine Ergebnisse. Jedoch …
Dez 17
E103
Dez 17
E102
Hinter der Bezeichnung E102 versteckt sich ein synthetischer Azofarbstoff, das zitronengelbe Tartrazin. Und wie viele Azofarbstoffe, so ist auch das Tartrazin eine recht bedenkliche Verbindung. Es steht im Verdacht bei allergische Reaktionen (Hautausschläge, Heufieber…) auszulösen, Athma-Attacken zu verursachen und es wird als Auslöser von Hyperaktivität diskutiert. Verwendet wird Tartrazin zum Färben von Likören, Brausen, Backwaren, …
Dez 17
E101a
Dez 17
E101 – Riboflavin (Vitamin B2)
Das Riboflavin (oder auch Lactoflavin) welches unter dem Namen Vitamin B2 besser bekannt ist, verbirgt sich hinter dem Lebensmittelzusatzstoff E101. Es hat eine gelbe Farbe und ist ein Naturstoff, welcher in Milch, Eiern, der Leber und an vielen anderen Stellen vorkommt. Vitamin B2 kann natürlich auch voll synthetische hergestellt werden. Die Toxizität des Riboflavin ist …