Dezember 2010 Archiv

E111

Orange GGN

Orange GGN (1-(m-sulfophenylazo)-2-naphthol-6-sulfonsäure Dinatriumsalz) ist ebenfalls ein in Europa nicht mehr zugelassener, orangener Azofarbstoff. Vom strukturell sehr ähnlichen E110 kann man E111 durch IR-spektroskopische Untersuchungen unterscheiden! Angaben zur Toxizität finden sich in unter der Adresse www.inchem.org/documents/jecfa/jecmono/v12je15.htm.

E110

SunsetGelb FCF

Gelborange S oder auch SunsetGelb FCF ist ein oranger Azofarbstoff mit einem Naphthalen-Grundkörper. Anwendung findet Gelborange S in vielen Lebensmitteln, wie Aprikosenmarmelade, Fertigsuppen, Dragees, Arzneimitteln, Paniermehl etc. Leider ist auch Gelborange S im Verdacht, schädliche Nebenwirkungen zu haben. So wurde in Tierversuchen Geschwulstbildung beobachtet! Auch als auslösender Faktor für Allergien und Neurodermitis wird er in …

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E107

Yellow 2G

Yellow 2G ist ein gelber, wenig beschriebener Azo-Farbstoff. In den USA, Norwegen, der Schweiz und anderen Ländern ist dieser Stoff nicht zugelassen. Innerhalb der EU wird er nur in Großbritannien verwendet. Yellow 2G steht im Verdacht, allergische Reaktionen und Asthma-Anfälle auszulösen, eventuell spielt es bei Hyperaktivität von Kindern ebenfalls eine Rolle.

E106

Riboflavin-5-phosphat Natriumsalz

In deutschsprachigen Übersichten ist es meistens nicht zu finden, das Natriumsalz des Riboflavin-5-phosphates (E101a). Es findet ähnlich den eng verwandten Farbstoffen E101 und E101a als gelber Lebensmittelfarbstoff Anwendung (meist in Form des hier dargestellten Mononatriumsalzes).

E105

2-Amino-5-[(E)-(4-sulfophenyl)diazenyl]- benzensulfonsäure

Der Azofarbstoff 2-Amino-5-[(E)-(4-sulfophenyl)diazenyl]- benzensulfonsäure wird heute nicht mehr als gelber Lebensmittelfarbstoff gelistet, da er sich als gesundheitsschädlich erwiesen hat. Er wird hier daher nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Seine Anwendung in Lebensmitteln ist verboten.

E104

Chinolingelb

E104, das Chinolingelb ist ein künstlich hergestellter Chinolinfarbstoff, der nur in geringen Mengen als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen ist. In den USA ist Chinolingelb für Lebensmittel verboten. Anwendung findet Chinolingelb in Arzneimittel zur Einfärbung, in Speiseeis, Räucherfisch und weiteren Bereichen. Das Chinolin selber gilt als tumorfördernd, für Chinolingelb gibt es dazu keine Ergebnisse. Jedoch …

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