E120

Karmin (Salze der Kaminsäure) ist ein roter Lebensmittelfarbstoff, welcher unter der Bezeichnung E 120 gelistet wird. Bei dem Karmin handelt es sich um einen Naturstoff, der u.a aus den Kermesläusen gewonnen wurde. Der Name Karmin leitet sich aus der persisch-arabischen Bezeichnung kermes für die Scharlachbeere (daher auch Scharlach-Rot) her. Seine Nutzung als Farbstoff ist schon seit der Eisenzeit bekannt. Heute wird der Farbstoff auch synthetisch gewonnen. Als Lebensmittelfarbstoff ist er z. B. im Campari enthalten.

Karmin

Karmin

E111

Orange GGN (1-(m-sulfophenylazo)-2-naphthol-6-sulfonsäure Dinatriumsalz) ist ebenfalls ein in Europa nicht mehr zugelassener, orangener Azofarbstoff. Vom strukturell sehr ähnlichen E110 kann man E111 durch IR-spektroskopische Untersuchungen unterscheiden! Angaben zur Toxizität finden sich in unter der Adresse www.inchem.org/documents/jecfa/jecmono/v12je15.htm.

Orange GGN

Orange GGN

E110

Gelborange S oder auch SunsetGelb FCF ist ein oranger Azofarbstoff mit einem Naphthalen-Grundkörper. Anwendung findet Gelborange S in vielen Lebensmitteln, wie Aprikosenmarmelade, Fertigsuppen, Dragees, Arzneimitteln, Paniermehl etc.
Leider ist auch Gelborange S im Verdacht, schädliche Nebenwirkungen zu haben. So wurde in Tierversuchen Geschwulstbildung beobachtet! Auch als auslösender Faktor für Allergien und Neurodermitis wird er in Betracht gezogen. Beweis für die Schädlichkeit gegenüber Menschen fehlen jedoch bisher. Trotzdem wurde die Verwendung in Norwegen und Schweden verboten.

SunsetGelb FCF

SunsetGelb FCF

E107

Yellow 2G ist ein gelber, wenig beschriebener Azo-Farbstoff. In den USA, Norwegen, der Schweiz und anderen Ländern ist dieser Stoff nicht zugelassen. Innerhalb der EU wird er nur in Großbritannien verwendet. Yellow 2G steht im Verdacht, allergische Reaktionen und Asthma-Anfälle auszulösen, eventuell spielt es bei Hyperaktivität von Kindern ebenfalls eine Rolle.

Yellow 2G

Yellow 2G

E106

In deutschsprachigen Übersichten ist es meistens nicht zu finden, das Natriumsalz des Riboflavin-5-phosphates (E101a). Es findet ähnlich den eng verwandten Farbstoffen E101 und E101a als gelber Lebensmittelfarbstoff Anwendung (meist in Form des hier dargestellten Mononatriumsalzes).

Riboflavin-5-phosphat Natriumsalz

Riboflavin-5-phosphat Natriumsalz

E105

Der Azofarbstoff 2-Amino-5-[(E)-(4-sulfophenyl)diazenyl]- benzensulfonsäure wird heute nicht mehr als gelber Lebensmittelfarbstoff gelistet, da er sich als gesundheitsschädlich erwiesen hat. Er wird hier daher nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Seine Anwendung in Lebensmitteln ist verboten.
- benzensulfonsäure“]2-Amino-5-[(E)-(4-sulfophenyl)diazenyl]- benzensulfonsäure

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