E150a-d

Zucercouleur entsteht durch Erhitzen von Kohlenhydraten auf eine Temperatur von 120-150°C. Dieser Prozess findet teilweise unter Zugabe von Katalysatoren statt. Weiterhin kann man Säuren beim Abkühlen hinzufügen. Dabei entstehen bräunlich bis schwarze Farbstoffe, die nach verbrannten Zucker riechen. Je nach Herstellungsbedingungen (Katalysator..) unterscheidet man zwischen:

Einfacher Zuckercouleur (E 150 oder E 150a)
Sulfitlaugen-Zuckercouleur (E 150b)
Ammoniak-Zuckercouleur (E 150c)
Ammoniumsulfit-Zuckercouleur (E 150d)

Die Farbstoffe gelten allgemein als unbedenklich.

E143

Das

Fast Green FCF

Fast Green FCF

oder E143 ist ein in der EU nicht mehr zugelassener, meeresgrüner Triphenylmethanfarbstoff.

E141

Unter der Bezeichnung E141 verbergen sich Kupferkomplexe des Chlorophylls (Blattgrün- E140). Gewonnen werden diese durch Extraktion von Nesseln oder Luzerne und abschließender Anreicherung von Kupfer und Magnesium.
Anwendung finden diese grünen Farbstoffe in Konserven, Süßwaren, Limonaden etc. Obwohl kupferhaltig geht von diesen Farbstoffen keine Gefahr aus, denn Kupfer ist ein Spurenelement und an mehr als 30 Stoffwechselprozessen beteiligt.

E140

Chlorophyll ist eigentlich die Bezeichnung einer ganzen Substanzklasse und wird landläufig auch Blattgrün genannt. Das ist auch richtig, da Chlorophyll in allen Pflanzen vorkommt, denn es ist die grundlegende Substanz für die Photosynthese! Als unbeschränkt zugelassener Lebensmittelzusatzstoff bekommt es die Bezeichnung E140 und da es sich um eine Substanzklasse handelt, wird auf die Angabe einer Strukturformel verzichtet.

E133

Ebenfalls ein blauer Triphenylmethanfarbstoff ist das Brillantblau FCF, welches unter der Nummer E133 geführt wird. Es dient zum Färben von Speiseeis, Käserinden, Wursthäuten, Getränken etc. Zusammen mit Tartrazin (E102) wird es auch für Grüntöne benutzt. In extrem hohen Dosen lagerte sich Brillantblau FCF im Tierversuch in Nieren und Lymphgefäßen ab. Es ist in einer Reihe von Ländern als Lebensmittelzusatzstoff verboten.

Brilliantblau FCF

Brilliantblau FCF

E132

Das ist der Klassiker unter den blauen Farbstoffen. Das Indigotin (E132) ist der aktive Bestandteil des Pflanzenfarbstoffes Indigo, welcher aus der in Indien kultivierten Indigopflanzen isoliert wurde. 1878 gelang dem deutschen Chemiker Adolf von Bayer die Synthese des Indigotin. Seitdem wird dieser Farbstoff hauptsächlich synthetisch hergestellt. Neben seinem Hauptanwendungsgebiet in der Textilindustrie wird Indigotin auch als Lebensmittelfarbstoff zum Färben von Likör, Speiseeis, Zuckerwaren etc. eingesetzt. Der Farbstoff gilt als unbedenklich, obwohl er allergische Reaktionen auslösen kann und sich in Gegenwart von Nitrit Nitrosamine bilden können.

Indigotin

Indigotin

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