Kategorie: Chemie
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E624 steht für Monoammoniumglutamat, dem Ammoniak-Salz der Glutaminsäure (E620). Auch Monoammoniumglutamat wird als Geschmacksverstärker in der Lebensmittelbranche verwendet. Sicherheitsratschläge (R- und S- Sätze) sowie ein ADI sind nicht bekannt.
Calciumdiglutamat ist ein Calciumsalz der Glutaminsäure (E620) und als E623 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Anwendung findet Natriumglutamat als Geschmacksverstärker. R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht definiert, ebensowenig ein ADI.
Kaliumglutamat (Monokaliumglutamat) ist ein Kaliumsalz der Glutaminsäure (E620) und als E622 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Anwendung findet Kaliumglutamat als Geschmacksverstärker. Ein ADI ist nicht definiert, ebenso wenig andere Sicherheitsratschläge.
Natriumglutamat (Mononatriumglutamat) ist ein Natriumsalz der Glutaminsäure (E620) und als E621 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Anwendung findet Natriumglutamat als Geschmacksverstärker. R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht definiert, ebensowenig ein ADI.
Hinter der Bezeichnung E620 steckt die Substanz L-Glutaminsäure (das linksdrehende Stereoisomere der Glutaminsäure). In der Lebensmittelbranche dient Glutaminsäure als Geschmacksverstärker. R- und S- Sätze sind nicht definiert, ebensowenig eine ADI.
E586 ist 4-Hexylresorcin. Es dient als Antioxidationsmittel für frische, gefrorene und tiefgefrorene Krebstiere, es verhindert die Braunfärbung der Tiere. Folgende Sicherheitshinweise sind für die Chemikalie zu beachten: R 22; R 36; R 38 S 23; S 26
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