Kategorie: E-Nummer

E623

Calciumdiglutamat

Calciumdiglutamat ist ein Calciumsalz der Glutaminsäure (E620) und als E623 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Anwendung findet Natriumglutamat als Geschmacksverstärker. R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht definiert, ebensowenig ein ADI.

E622

Monokaliumglutamat

Kaliumglutamat (Monokaliumglutamat) ist ein Kaliumsalz der Glutaminsäure (E620) und als E622 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Anwendung findet Kaliumglutamat als Geschmacksverstärker. Ein ADI ist nicht definiert, ebenso wenig andere Sicherheitsratschläge.

E621

Mononatriumglutamat

Natriumglutamat (Mononatriumglutamat) ist ein Natriumsalz der Glutaminsäure (E620) und als E621 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Anwendung findet Natriumglutamat als Geschmacksverstärker. R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht definiert, ebensowenig ein ADI.

E620

L- Glutaminsäure

Hinter der Bezeichnung E620 steckt die Substanz L-Glutaminsäure (das linksdrehende Stereoisomere der Glutaminsäure). In der Lebensmittelbranche dient Glutaminsäure als Geschmacksverstärker. R- und S- Sätze sind nicht definiert, ebensowenig eine ADI.

E586

4-Hexylresorcin

E586 ist 4-Hexylresorcin. Es dient als Antioxidationsmittel für frische, gefrorene und tiefgefrorene Krebstiere, es verhindert die Braunfärbung der Tiere. Folgende Sicherheitshinweise sind für die Chemikalie zu beachten: R 22; R 36; R 38 S 23; S 26

E585

E585 steht für Eisen-II-lactat, dem Eisensalz der Milchsäure. Es dient in der Lebensmittelindustrie als Farbstabilisator ausschließlich zum Schwärzen von Oliven. ADI: 0,8mg/kg Körpergewicht

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