Kategorie: Geschmacksverstärker

E623

Calciumdiglutamat

Calciumdiglutamat ist ein Calciumsalz der Glutaminsäure (E620) und als E623 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Anwendung findet Natriumglutamat als Geschmacksverstärker. R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht definiert, ebensowenig ein ADI.

E622

Monokaliumglutamat

Kaliumglutamat (Monokaliumglutamat) ist ein Kaliumsalz der Glutaminsäure (E620) und als E622 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Anwendung findet Kaliumglutamat als Geschmacksverstärker. Ein ADI ist nicht definiert, ebenso wenig andere Sicherheitsratschläge.

E621

Mononatriumglutamat

Natriumglutamat (Mononatriumglutamat) ist ein Natriumsalz der Glutaminsäure (E620) und als E621 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Anwendung findet Natriumglutamat als Geschmacksverstärker. R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht definiert, ebensowenig ein ADI.

E620

L- Glutaminsäure

Hinter der Bezeichnung E620 steckt die Substanz L-Glutaminsäure (das linksdrehende Stereoisomere der Glutaminsäure). In der Lebensmittelbranche dient Glutaminsäure als Geschmacksverstärker. R- und S- Sätze sind nicht definiert, ebensowenig eine ADI.

E511

Magnesiumchlorid (MgCl2) ist als E511 ebenfalls als Lebensmittelzusatzstoff (Geschmacksverstärker, Festigungsmittel) zugelassen. Dieses Salz der Salzsäure findet hauptsächlich als Ersatz für Kochsalz Anwendung, aber auch zum Feuchthalten der Oberfläche von Obst und Gemüse.

E509

Hinter der Bezeichnung E509 verbirgt sich das Calziumchlorid CaCl2, ebenfalls ein Salz der Salzsäure (E507). Grundsätzlich ist es als Festigungsmittel und Geschmacksverstärker zugelassen. Seine Bedeutung liegt vor allem darin, das es mit Eiweißen feste Verbindungen eingeht, was in der Käseherstellung sehr erwünscht ist.

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