Kategorie: E-Nummer

E520

Hinter dem Kürzel E520 versteckt sich das Aluminiumsulfat (Al2(SO4)3. Anwendung findet es in der Lebensmittelindustrie als Festigungsmittel, vor allem bei Obst- und Gemüsestücken, für essbare Wursthüllen und andere Überzüge aus Geliermitteln. Sicherheitshinweise für die reine Chemikalie Aluminiumsulfat: R-Sätze: R 37, R 38, R 41, R 68 S-Sätze: S 26, S 36, S 37, S 39

E516

E516 ist die Zulassungsnummer für Calciumsulfat (CaSO4 – besser bekannt als Gips). In der Lebensmittelindustrie ist es zugelassen als Säureregulator, Festigungsmitel und Trennmittel.

E515

E515 das sind Kaliumsulfat und Kaliumhydrogensulfat. Anwendung finden diese Salze der Schwefelsäure ebenfalls als Säureregulator, Trennmittel und Festigungsmittel. Für Kaliumsulfat sind keine R- und S- Sätze bekannt. Für Kaliumhydrogensulfat gelten: R 34, R 37 sowie : S 1, S 2, S 26, S 36, S 37, S 39 und S 45

E514

Die Natriumsalze der Schwefelsäure (E513) bilden E514. Im Speziellen sind das Natriumhydrogensulfat (NaHSO4) und Natriumsulfat (Na2SO4 – Glaubersalz Na2SO4 * 10H2O). Anwendung finden diese Stoffe als Säureregulator, Trennmittel und Festigungsmittel.

E513

Hinter der Bezeichnung E513 versteckt sich eine der stärksten Mineralsäuren überhaupt, die Schwefelsäure H2SO4. Anwendung findet sie in der Lebensmittelbranche als Säuerungsmittel zum Aufschluß von Eiweiß.

E512

Hinter der Bezeichnung E512 steht Zinn(II)- Chlorid (SnCl2). Diese Chemikalie ist als Farbstabilisator (Antioxidationsmittel) ausschließlich zur Verwendung in Spargelkonserven zugelassen.

Mehr lesen