E901

E901 steht in der Lebensmittelbranche für Bienenwachs. Dabei handelt es sich, wie der Name schon sagt um das Wachs aus dem die Bienen ihre Waben herstellen. Bienenwachs ist ein komplexes Naturprodukt dessen Zusammensetzung hier nicht weiter diskutiert werden soll (bei Wikipedia gibt es dazu einen ausführlicheren Artikel).
Verwendung findet Bienenwachs als Überzugsmittel. Ein ADI- Wert ist nicht festgelegt.

E900

E900 steht für Polydimethylsiloxan, ein als chemisch inert geltendes polymeres Siliconöl. In der Lebensmittelbranche wird es als Schaumverhütungsmittel bei Frittiervorgängen, der Herstellung von Konfitüren und Obstsäften angewandt.
Es gibt für die Substanz keine R- und S- Sätze. Der ADI liegt bei 1,5mg/kg Körpergewicht.

E650

E650 ist die Zulassungsnummer für Zinkacetat Zn(CH3-COO)2 und ist als Geschmacksverstärker ausschließlich für Kaugummis zugelassen.
Für die Chemikalie Zinkacetat gelten folgende Sicherheitsratschläge (R- und S- Sätze):
R 22
S 24, S 25

E640

E640 ist die Zulassungsnummer für Glycin (Gly oder Aminoessigsäure), einer Aminosäure. Glycin und dessen Natriumsalz runden den Geschmack von Süßstoffen ab.
Es sind keine R- und S- Sätze definiert, auch kein ADI- Wert.

Glycin

Glycin

E635

E635 oder auch Dinatrium-5′-ribonucleotid wird als Geschmacksverstärker, der überwiegend in Würzmitteln verwendet wird, eingetztz und zugelassen. E635 ist eine Mischung aus einem Teil des Dinatriumsalzes von Inosinmonophosphat (E631) und einem Teil Guanosinmonophosphat.
R- und S- Sätze sind für die Mischung nicht definiert und es ist auch keine ADI- Wert festgelegt.

E634

Calcium-5′-ribonucleotid mit der Zulassungsnummer E634 ist ebenfalls ein Geschmacksverstärker, der überwiegend in Würzmitteln verwendet wird. Calcium-5′-ribonucleotid stellt eine Mischung der Calciumsalze von Inosinmonophosphat (E633) und Guanosinmonophosphat (E629).
R- und S- Sätze sind für diese Mischung nicht definiert, ebenso gibt es keinen ADI- Wert.

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