1,2-Propandiol (Propylenglycol, E1520) ist als Feuchthaltemittel und Trägerstoff für Kaugummi und Aromen zugelassen.
Der ADI- Wert beträgt 25mg/kg Körpergewicht. R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht festgelegt.
März 11
E1520
März 11
E1519
Benzylakohol ist als E1519 zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie ausschließlich zur Herstellung von Aromen zugelassen. Diese Aromen wiederum sollen dabei nur in folgenden Lebensmittel Einsatz finden: Liköre, aromatisierte weinhaltige Getränke, Cocktails, Süßigkeiten, Schokolade, Kuchen und Kekse.
Der ADI- Wert beträgt 5mg/kg Körpergewicht als Summe aus Benzoesäure und Benzoaten.
März 11
E1518
März 11
E1517
März 11
E1505
März 11
E1452
Stärkealuminiumoctenylsuccinat (SAOS, E1452) ist als Trennmittel in (eingekapselten) Vitaminzubereitungen zugelassen.