E1520

1,2-Propandiol (Propylenglycol, E1520) ist als Feuchthaltemittel und Trägerstoff für Kaugummi und Aromen zugelassen.
Der ADI- Wert beträgt 25mg/kg Körpergewicht. R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht festgelegt.

1,2-Propandiol

1,2-Propandiol

E1519

Benzylakohol ist als E1519 zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie ausschließlich zur Herstellung von Aromen zugelassen. Diese Aromen wiederum sollen dabei nur in folgenden Lebensmittel Einsatz finden: Liköre, aromatisierte weinhaltige Getränke, Cocktails, Süßigkeiten, Schokolade, Kuchen und Kekse.
Der ADI- Wert beträgt 5mg/kg Körpergewicht als Summe aus Benzoesäure und Benzoaten.

Benzylalkohol

Benzylalkohol

E1518

Triacetin (Gylcerintriacetat, E1518) ist zur Verwendung in Aromen und Kaugummis zugelassen.
Ein ADI- Wert ist nicht definiert. Sicherheitshinweise (R- und S- Sätze) sind ebenfalls nicht festgelegt.

Triacetin

Triacetin

E1517

Diacetin (Gylcerindiacetat, E1517) ist als Trägerstoff ausschließlich für die Herstellung von Aromen zugelassen.
Ein ADI- Wert ist nicht definiert. Sicherheitshinweise (R- und S- Sätze) sind ebenfalls nicht festgelegt.

Diacetin

Diacetin

E1505

Zitronensäuretriethylester (E1505) ist als Trennmittel, Trägerstoff und Füllmittel für den Einsatz in Eiklarpulver und Aromen zugelassen.
Der ADI- Wert beträgt 20mg/kg Körpergewicht. Sicherheitshinweise sind nicht festgelegt.

Citronensäuretriethylester

Citronensäuretriethylester

E1452

Stärkealuminiumoctenylsuccinat (SAOS, E1452) ist als Trennmittel in (eingekapselten) Vitaminzubereitungen zugelassen.

Mehr lesen