Kategorie: E-Nummer

E920

L-Cystein

L-Cystein und Cysteinhydrochlorid sind mit der Nummer E920 als mehlbehandlungsmittel und Geschmacksverstärker zugelassen. Der Einsatz von L-Cystein, einer natürlichen Aminosäure, macht teige elastischer und knetbarer und stärkt den sogenannten Weizenkleber.

E914

Polyethylenwachsoxidate (E914) sind künstlich hergestellte Wachse, die ebenfalls nur als Überzugsmittel für frische Zitrusfrüchte, Melonen, Mangos, Papayas, Avocados und Ananas zugelassen sind .

E912

Montansäure

E912 oder Montansäureester (Montanwachs) sind, wie der Name schon sagt, Ester der Montansäure (n-Octacosansäure). In diesem Kontext sind es vor allem Ester mit langkettigen Alkoholen. Montanwachs kann durch Extraktion aus Braunkohle gewonnen werden und darf in der Lebensmittelbranche nur zur Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Melonen, Mangos, Papayas, Avocados und Ananas eingesetzt werden.

E907

Hinter der Bezeichnung E907 verbirgt sich hydriertes Poly-1-decen. Dieses Polymere wird aus Dec-1-en, also einem Kohlenwasserstoff mit einer Kettenlänge von 10 und an Position 1 einer Doppelbindung gewonnen. Anwendung findet E907 als Überzugsmittel für Trockenfrüchte und Zuckerwaren. Die ADI beträgt 6mg/kg Körpergewicht.

E905

Mikrokristalline Wachse (Wachse mit einer besonders feinen Kristallstruktur) gehören zu den Inhaltsstoffen des Erdöls. Sie sind als E905 ausschließlich zur Oberflächenbehandlung von Süßwaren (mit Ausnahme von Schokolade), Kaugummi, Melonen, Mango, Papaya und Avocado zugelassen.

E904

Unter der Bezeichnung E904 versteht man Schellack, eine aus der Lackschildlaus Kerria lacca gewonnene harzige Substanz. Anwendung findet Schellack heute in der Lebensmittelindustrie als Überzugsmittel für Schokoladendragees. Historisch hatte Schellack zum Beispiel enorme Bedeutung bei der Oberflächenversiegelung von Schallplatten (Schellack-Platten).

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