E242 oder auch Dimethylcarbonat ist ein sogenanntes Kaltentkeimungsmittel und darf deklarationsfrei eingesetzt werden. Anwendung findet es unter anderem in Limonaden und alkoholfreien Wein. Gesundheitlich gilt Dimethylcabonat als unbedenklich.
Kategorie: E-Nummer
Dez. 19
E240
Dez. 19
E239
Dez. 19
E238
Calciumformiat ist das Calciumsalz der Ameisensäure. In einigen Quellen wird ihm die Nummer E238 als Lebensmittelzusatzstoff zugeordnet. Jedoch ist die Nummer in der aktuellen Liste der E-Nummern nicht belegt und Calciumformiat wird ebenfalls nicht an anderer Stelle als Lebensmittelzusatzstoff gelistet.
Dez. 19
E237
Verschiedene Quellen listen unter der Nummer E237 das Natriumformiat (Das Natriumsalz der Ameisensäure – E236). In der offiziellen EU Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe ist es jedoch nicht verzeichnet.
Dez. 19
E233
darf nur in geringen Menge den Wachsen zugesetzt werden, die zur Behandlung der Schale von Zitrusfrüchten und Bananen eingesetzt werden. Fruchtsäften darf es in sehr geringen Mengen beigesetzt werden. In Tierversuchen kam es zu Nierenschädigungen und Blasenkrebs. Jedoch können diese Ergebnisse nicht 1:1 auf den Menschen übertragen werden.