März 2011 Archiv

E939

Helium (oder E939) ist ebenfalls wie Argon (E938) ein Edelgas. Und es wird daher ebenso vor allem als Schutzgas verwendet.

E938

E938 steht für Argon. Argon ist ein Edelgas und daher chemisch sehr träge. Ideal eignet sich Argon daher als Schutzgas. Und so ist es als eben als Schutzgas und Treibgas zugelassen.

E927b

Harnstoff

Carbamid (E927b) besser bekannt als Harnstoff ist für die Lebensmittelbranche als Stabilisator ausschliesslich für Kaugummis ohne Zuckerzusatz zugelassen. Für Harnstoff sind keine R- und S- Sätze definiert, ebensowenig ein ADI.

E920

L-Cystein

L-Cystein und Cysteinhydrochlorid sind mit der Nummer E920 als mehlbehandlungsmittel und Geschmacksverstärker zugelassen. Der Einsatz von L-Cystein, einer natürlichen Aminosäure, macht teige elastischer und knetbarer und stärkt den sogenannten Weizenkleber.

E914

Polyethylenwachsoxidate (E914) sind künstlich hergestellte Wachse, die ebenfalls nur als Überzugsmittel für frische Zitrusfrüchte, Melonen, Mangos, Papayas, Avocados und Ananas zugelassen sind .

E912

Montansäure

E912 oder Montansäureester (Montanwachs) sind, wie der Name schon sagt, Ester der Montansäure (n-Octacosansäure). In diesem Kontext sind es vor allem Ester mit langkettigen Alkoholen. Montanwachs kann durch Extraktion aus Braunkohle gewonnen werden und darf in der Lebensmittelbranche nur zur Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Melonen, Mangos, Papayas, Avocados und Ananas eingesetzt werden.

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