März 2011 Archiv

E954

Saccharin

E954 steht für Saccharin (Benzoesäuresulfimid) sowie Saccharin-Natrium, Saccharin-Calcium und Saccharin-Kalium. Diese Substanz sind hochwirksame Süßstoffe /450 – 500 fache Süßkraft bezogen auf Zucker) und finden als solche auch Anwendung in der Nahrungsmittelbranche. Die täglich erlaubte Höchstdosis liegt bei 2,5mg/kg Körpergewicht. R- und S Sätze (Sicherheitshinweise sind für die Substanzen nicht festgelegt.

E953

Isomalt

E953 steht für Isomalt. Isomalt ist ein Zuckeralkohol der als Zuckeraustauschstoff Verwendung findet. Isomalt hat die halbe Süßkraft von Zucker und wird ohne Insulin verstoffwechselt, weshalb es gut für Diabetiker geeignet ist. Ein ADI- Wert ist nicht festgelegt, ebensowenig gibt es definierte R- und S- Sätze.

E952

Cyclamat

E952 steht für Cyclamat, eine Mischung aus Cyclohexylsulfaminsäure und ihrer Natrium- und Calciumsalze. Anwendung findet Cyclamat als Süßstoff. Die erlaubte Tagesdosis (ADI) beträgt 7mg/kg Körpergewicht, R- und S- Sätze sind nicht festgelegt.

E951

Aspartam

E951 ist die Bezeichnung für den synthetisch hergestellten Süßstoff Aspartam. Der ADI (erlaubte Tagesdosis) beträgt 40mg/kg Körpergewicht. R- Sätze sind für Aspartam nicht definiert, jedoch gelten folgende S- Sätze: S 22; S 24; S 25

E950

Acesulfam K

Acesulfam K oder E 950 ist ein von dem deutschen Chemiker Karl Clauß 1967 zufällig entdeckter synthetischer Süßstoff. Und als Süßstoff und Geschmacksverstärker findet dann Acesulfam K auch in der Lebensmittelbranche Anwendung. Der ADi- Wert beträgt 9mg/kg Körpergewicht R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht festgelegt.

E1520

1,2-Propandiol

1,2-Propandiol (Propylenglycol, E1520) ist als Feuchthaltemittel und Trägerstoff für Kaugummi und Aromen zugelassen. Der ADI- Wert beträgt 25mg/kg Körpergewicht. R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht festgelegt.

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