Polyethylenwachsoxidate (E914) sind künstlich hergestellte Wachse, die ebenfalls nur als Überzugsmittel für frische Zitrusfrüchte, Melonen, Mangos, Papayas, Avocados und Ananas zugelassen sind .
Kategorie: Überzugsmittel
März 09
E912
E912 oder Montansäureester (Montanwachs) sind, wie der Name schon sagt, Ester der Montansäure (n-Octacosansäure). In diesem Kontext sind es vor allem Ester mit langkettigen Alkoholen. Montanwachs kann durch Extraktion aus Braunkohle gewonnen werden und darf in der Lebensmittelbranche nur zur Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Melonen, Mangos, Papayas, Avocados und Ananas eingesetzt werden.
März 08
E907
Hinter der Bezeichnung E907 verbirgt sich hydriertes Poly-1-decen. Dieses Polymere wird aus Dec-1-en, also einem Kohlenwasserstoff mit einer Kettenlänge von 10 und an Position 1 einer Doppelbindung gewonnen. Anwendung findet E907 als Überzugsmittel für Trockenfrüchte und Zuckerwaren. Die ADI beträgt 6mg/kg Körpergewicht.
März 08
E905
Mikrokristalline Wachse (Wachse mit einer besonders feinen Kristallstruktur) gehören zu den Inhaltsstoffen des Erdöls. Sie sind als E905 ausschließlich zur Oberflächenbehandlung von Süßwaren (mit Ausnahme von Schokolade), Kaugummi, Melonen, Mango, Papaya und Avocado zugelassen.
März 08
E904
Unter der Bezeichnung E904 versteht man Schellack, eine aus der Lackschildlaus Kerria lacca gewonnene harzige Substanz. Anwendung findet Schellack heute in der Lebensmittelindustrie als Überzugsmittel für Schokoladendragees. Historisch hatte Schellack zum Beispiel enorme Bedeutung bei der Oberflächenversiegelung von Schallplatten (Schellack-Platten).
März 08
E903
Carnaubawachs ist unter dem Kürzel E903 für die Lebensmittelbranche zugelassen. Das von der in Brasilienen beheimateten Carnaubapalme stammende Carnaubawachs findet vor allem Anwendung als Überzugs-, Trenn- und Füllmittel. Es gilt als gesundheitlich unbedenklich, daher ist kein ADi festgelegt. Auch ist es geschmacklos und wird nach Verzehr unverändert wieder ausgeschieden.