Kategorie: Trennmittel

E1410

E1410 ist Monostärkephosphat. E1410 gehört zu den chemisch modifizierten Stärken (Stärke ist ebenfalls ein Polysaccarid). Monostärkephosphat wird durch Veresterung von Stärke mit Phosphorsäure erhalten. Diese Stärkesorten erzeugen im Mund ein cremiges Gefühl, weshalb sie oft anstelle von Fett eingesetzt werden. Ein ADI- Wert ist nicht festgelegt.

E1404

E1404 ist oxidierte Stärke. E1404 gehört zu den chemisch modifizierten Stärken (ebenfalls ein Polysaccarid). Diese Stärkesorten erzeugen im Mund ein cremiges Gefühl, weshalb sie oft anstelle von Fett eingesetzt werden. Ein ADI- Wert ist nicht festgelegt.

E1202

Polyvinylpoypyrrolidon oder E1202 ist eine polymere Verbindung, welche als Stabilisator, Trägerstoff, Füllmittel und Überzugsstoff für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen ist. Ein ADI- Wert ist nicht definiert.

E1201

Polyvinylpyrrolidon

Polyvinylpyrrolidon oder E1201 ist eine polymere Verbindung, welche als Stabilisator, Trägerstoff, Füllmittel und Überzugsstoff für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen ist. Ein ADI- Wert ist nicht definiert.

E904

Unter der Bezeichnung E904 versteht man Schellack, eine aus der Lackschildlaus Kerria lacca gewonnene harzige Substanz. Anwendung findet Schellack heute in der Lebensmittelindustrie als Überzugsmittel für Schokoladendragees. Historisch hatte Schellack zum Beispiel enorme Bedeutung bei der Oberflächenversiegelung von Schallplatten (Schellack-Platten).

E903

Carnaubawachs ist unter dem Kürzel E903 für die Lebensmittelbranche zugelassen. Das von der in Brasilienen beheimateten Carnaubapalme stammende Carnaubawachs findet vor allem Anwendung als Überzugs-, Trenn- und Füllmittel. Es gilt als gesundheitlich unbedenklich, daher ist kein ADi festgelegt. Auch ist es geschmacklos und wird nach Verzehr unverändert wieder ausgeschieden.

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