Gelegentlich findet man unter der Nummer E441 Gelatine aufgeführt. Dabei handelt es sich um ein tierisches Protein, das ebenfalls als Geliermittel (Gummibärchen…) Anwendung findet. In der Liste der in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe ist es jedoch derzeit nicht zu finden.
Kategorie: E-Nummer
Jan. 15
E440
Unter Pektin (E440) versteht man pflanzliche Polysaccharide (Polyuronide), die in allen höheren Landpflanzen vorkommen. Durch Behandlung dieser mit Ammoniak (zur Senkung des Veresterungsgrades) erhält man dann amidierte Pektine (auch als E440ii bezeichnet). Beide Substanzen finden als Geliermittel und Stabilisatoren in der Lebensmittelindustrie Verwendung. Gesundheitlich gelten Pektin und amidiertes Pektin als unbedenklich.
Jan. 15
E436
Polyoxyethylen-sorbitantristearat (Polysorbat 65) ist ebenfalls ein nichtionisches Tensid, welches als Emulgator und Komplexbildner in der Lebensmittelbranche Anwendung findet.
Jan. 15
E434
Polyoxyethylen-sorbitanmonopalmitat ist ein nichtionisches Tensid, das als Emulgator und Komplexbildner in der Lebensmittelbranche Anwendung findet (E434).Es gibt Empfehlungen, das Produkt zu meiden
Jan. 14
E435
Polyoxyethylen-sorbitanmonostearat (Polysorbat 60) ist ein nichtionisches Tensid,welches in der Lebensmittelbranche als Emulgator und Komplexbildner Anwendung findet
Jan. 14
E433
Polysorbat 80 (Polyoxyethylensorbitanmonooleat) ist ein nichtionisches Tensid, das in der Lebenmittelbranche als Emulgator und Komplexbildner unter der Zulassungsnummer E433 Anwendung findet.