Benzylakohol ist als E1519 zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie ausschließlich zur Herstellung von Aromen zugelassen. Diese Aromen wiederum sollen dabei nur in folgenden Lebensmittel Einsatz finden: Liköre, aromatisierte weinhaltige Getränke, Cocktails, Süßigkeiten, Schokolade, Kuchen und Kekse. Der ADI- Wert beträgt 5mg/kg Körpergewicht als Summe aus Benzoesäure und Benzoaten.
März 2011 Archiv
März 11
E1518
März 11
E1517
März 11
E1505
März 11
E1452
Stärkealuminiumoctenylsuccinat (SAOS, E1452) ist als Trennmittel in (eingekapselten) Vitaminzubereitungen zugelassen.
März 10
E1451
E1451 ist Acetylierte oxydierte Stärke. E1451 gehört zu den chemisch modifizierten Stärken (Stärke ist ebenfalls ein Polysaccharid). Diese Stärkesorten erzeugen im Mund ein cremiges Gefühl, weshalb sie oft anstelle von Fett eingesetzt werden. Ein ADI- Wert ist nicht festgelegt.




