Ebenfalls ein blauer Triphenylmethanfarbstoff ist das Brillantblau FCF, welches unter der Nummer E133 geführt wird. Es dient zum Färben von Speiseeis, Käserinden, Wursthäuten, Getränken etc. Zusammen mit Tartrazin (E102) wird es auch für Grüntöne benutzt. In extrem hohen Dosen lagerte sich Brillantblau FCF im Tierversuch in Nieren und Lymphgefäßen ab. Es ist in einer Reihe von Ländern als Lebensmittelzusatzstoff verboten.
Dez 17