E955 oder Sucralose ist ein Süßstoff mit der 600fachen Süßkraft des Zuckers. Die erlaubte Tagesdosis (ADI) beträgt 15mg/kg Körpergewicht. R- und S- Sätze (sicherheitshinweise) sind nicht festgelegt.
März 11
E955
März 11
E954
E954 steht für Saccharin (Benzoesäuresulfimid) sowie Saccharin-Natrium, Saccharin-Calcium und Saccharin-Kalium. Diese Substanz sind hochwirksame Süßstoffe /450 – 500 fache Süßkraft bezogen auf Zucker) und finden als solche auch Anwendung in der Nahrungsmittelbranche.
Die täglich erlaubte Höchstdosis liegt bei 2,5mg/kg Körpergewicht.
R- und S Sätze (Sicherheitshinweise sind für die Substanzen nicht festgelegt.
März 11
E953
E953 steht für Isomalt. Isomalt ist ein Zuckeralkohol der als Zuckeraustauschstoff Verwendung findet. Isomalt hat die halbe Süßkraft von Zucker und wird ohne Insulin verstoffwechselt, weshalb es gut für Diabetiker geeignet ist.
Ein ADI- Wert ist nicht festgelegt, ebensowenig gibt es definierte R- und S- Sätze.
März 11
E952
März 11
E951
März 11
E950
Acesulfam K oder E 950 ist ein von dem deutschen Chemiker Karl Clauß 1967 zufällig entdeckter synthetischer Süßstoff. Und als Süßstoff und Geschmacksverstärker findet dann Acesulfam K auch in der Lebensmittelbranche Anwendung. Der ADi- Wert beträgt 9mg/kg Körpergewicht R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht festgelegt.