E955

E955 oder Sucralose ist ein Süßstoff mit der 600fachen Süßkraft des Zuckers. Die erlaubte Tagesdosis (ADI) beträgt 15mg/kg Körpergewicht. R- und S- Sätze (sicherheitshinweise) sind nicht festgelegt.

Sucralose

Sucralose

E954

E954 steht für Saccharin (Benzoesäuresulfimid) sowie Saccharin-Natrium, Saccharin-Calcium und Saccharin-Kalium. Diese Substanz sind hochwirksame Süßstoffe /450 – 500 fache Süßkraft bezogen auf Zucker) und finden als solche auch Anwendung in der Nahrungsmittelbranche.
Die täglich erlaubte Höchstdosis liegt bei 2,5mg/kg Körpergewicht.
R- und S Sätze (Sicherheitshinweise sind für die Substanzen nicht festgelegt.

Saccharin

Saccharin

E953

E953 steht für Isomalt. Isomalt ist ein Zuckeralkohol der als Zuckeraustauschstoff Verwendung findet. Isomalt hat die halbe Süßkraft von Zucker und wird ohne Insulin verstoffwechselt, weshalb es gut für Diabetiker geeignet ist.
Ein ADI- Wert ist nicht festgelegt, ebensowenig gibt es definierte R- und S- Sätze.

Isomalt

Isomalt

E952

E952 steht für Cyclamat, eine Mischung aus Cyclohexylsulfaminsäure und ihrer Natrium- und Calciumsalze. Anwendung findet Cyclamat als Süßstoff.
Die erlaubte Tagesdosis (ADI) beträgt 7mg/kg Körpergewicht, R- und S- Sätze sind nicht festgelegt.

Cyclamat

Cyclamat

E951

E951 ist die Bezeichnung für den synthetisch hergestellten Süßstoff Aspartam. Der ADI (erlaubte Tagesdosis) beträgt 40mg/kg Körpergewicht. R- Sätze sind für Aspartam nicht definiert, jedoch gelten folgende S- Sätze: S 22; S 24; S 25

Aspartam

Aspartam

E950

Acesulfam K oder E 950 ist ein von dem deutschen Chemiker Karl Clauß 1967 zufällig entdeckter synthetischer Süßstoff. Und als Süßstoff und Geschmacksverstärker findet dann Acesulfam K auch in der Lebensmittelbranche Anwendung. Der ADi- Wert beträgt 9mg/kg Körpergewicht R- und S- Sätze (Sicherheitshinweise) sind nicht festgelegt.

Acesulfam K

Acesulfam K

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