Kategorie: Trägerstoff

E968

Erythritol

Erythrit (Erythritol, meso-1,2,3,4-Butantetrol, E968) ist ein recht einfacher, süß schmeckender Alkohol. Er wird als Feuchthaltemittel, Süßstoff, Komplexbildner, Geschmacksverstärker, Trennmittel etc. recht vielseitig in der Nahrungsmittelbranche eingesetzt. Eine Tagesdosis (ADI) ist nicht festgelegt, jedoch gelten folgende Sicherheitshinweise: R 36; R 37; R 38 S 26; S 37

E1519

Benzylalkohol

Benzylakohol ist als E1519 zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie ausschließlich zur Herstellung von Aromen zugelassen. Diese Aromen wiederum sollen dabei nur in folgenden Lebensmittel Einsatz finden: Liköre, aromatisierte weinhaltige Getränke, Cocktails, Süßigkeiten, Schokolade, Kuchen und Kekse. Der ADI- Wert beträgt 5mg/kg Körpergewicht als Summe aus Benzoesäure und Benzoaten.

E1518

Triacetin

Triacetin (Gylcerintriacetat, E1518) ist zur Verwendung in Aromen und Kaugummis zugelassen. Ein ADI- Wert ist nicht definiert. Sicherheitshinweise (R- und S- Sätze) sind ebenfalls nicht festgelegt.

E1517

Diacetin

Diacetin (Gylcerindiacetat, E1517) ist als Trägerstoff ausschließlich für die Herstellung von Aromen zugelassen. Ein ADI- Wert ist nicht definiert. Sicherheitshinweise (R- und S- Sätze) sind ebenfalls nicht festgelegt.

E1505

Citronensäuretriethylester

Zitronensäuretriethylester (E1505) ist als Trennmittel, Trägerstoff und Füllmittel für den Einsatz in Eiklarpulver und Aromen zugelassen. Der ADI- Wert beträgt 20mg/kg Körpergewicht. Sicherheitshinweise sind nicht festgelegt.

E1451

E1451 ist Acetylierte oxydierte Stärke. E1451 gehört zu den chemisch modifizierten Stärken (Stärke ist ebenfalls ein Polysaccharid). Diese Stärkesorten erzeugen im Mund ein cremiges Gefühl, weshalb sie oft anstelle von Fett eingesetzt werden. Ein ADI- Wert ist nicht festgelegt.

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