Kategorie: Süßstoff

E959

Neohesperidin-Dihydrochalkon

Neohesperidin DC (E959) ist ein Süßstoff mit der 400-600 fachen Süße des Zuckers. Auch verstärkt er die Wirkung anderer Süßstoffe. Hergestellt wird er aus den Flavonoiden Neohesperidin bzw. Naringin, welche in Zitrusfrüchten vorkommen. Die tägliche Dosis (ADI) ist für E959 auf 5mg/kg Körpergewicht festgelegt. Sicherheitshinweise (R- und S- Sätze) jedoch nicht.

E957

Bei E957 oder Thaumatin handelt es sich um einen natürlichen Süßstoff der 2000-3000 mal so süß wie Zucker ist. Chemisch gesehen ist Thaumatin ein Protein bestehend aus 207 Aminosäuren und unterscheidet sich damit erheblich von den anderen meist niedermolekularen Süßstoffen. Da dieser Stoff auch einen lakritzeartigen Geschmack wird Thaumatin auch als Geschmacksverstärker eingesetzt. Ein ADI- …

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E955

Sucralose

E955 oder Sucralose ist ein Süßstoff mit der 600fachen Süßkraft des Zuckers. Die erlaubte Tagesdosis (ADI) beträgt 15mg/kg Körpergewicht. R- und S- Sätze (sicherheitshinweise) sind nicht festgelegt.

E954

Saccharin

E954 steht für Saccharin (Benzoesäuresulfimid) sowie Saccharin-Natrium, Saccharin-Calcium und Saccharin-Kalium. Diese Substanz sind hochwirksame Süßstoffe /450 – 500 fache Süßkraft bezogen auf Zucker) und finden als solche auch Anwendung in der Nahrungsmittelbranche. Die täglich erlaubte Höchstdosis liegt bei 2,5mg/kg Körpergewicht. R- und S Sätze (Sicherheitshinweise sind für die Substanzen nicht festgelegt.

E952

Cyclamat

E952 steht für Cyclamat, eine Mischung aus Cyclohexylsulfaminsäure und ihrer Natrium- und Calciumsalze. Anwendung findet Cyclamat als Süßstoff. Die erlaubte Tagesdosis (ADI) beträgt 7mg/kg Körpergewicht, R- und S- Sätze sind nicht festgelegt.

E951

Aspartam

E951 ist die Bezeichnung für den synthetisch hergestellten Süßstoff Aspartam. Der ADI (erlaubte Tagesdosis) beträgt 40mg/kg Körpergewicht. R- Sätze sind für Aspartam nicht definiert, jedoch gelten folgende S- Sätze: S 22; S 24; S 25

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