Kategorie: E-Nummer

E903

Carnaubawachs ist unter dem Kürzel E903 für die Lebensmittelbranche zugelassen. Das von der in Brasilienen beheimateten Carnaubapalme stammende Carnaubawachs findet vor allem Anwendung als Überzugs-, Trenn- und Füllmittel. Es gilt als gesundheitlich unbedenklich, daher ist kein ADi festgelegt. Auch ist es geschmacklos und wird nach Verzehr unverändert wieder ausgeschieden.

E902

Candelillawachs oder E902 ist ebenfalls ein Naturprodukt, welches aus den Stängeln des Candelilla-Busches (Euphorbia antisyphilitica; Nord-Mexiko und Vereinigte Staaten) gewonnen wird. Anwendung findet Candelillawachs ebenfalls als Überzugsmittel, Trennmittel, Trägerstoff sowie Füllmittel und Ersatz für das wesentlich teuere Bienenwachs.

E901

E901 steht in der Lebensmittelbranche für Bienenwachs. Dabei handelt es sich, wie der Name schon sagt um das Wachs aus dem die Bienen ihre Waben herstellen. Bienenwachs ist ein komplexes Naturprodukt dessen Zusammensetzung hier nicht weiter diskutiert werden soll (bei Wikipedia gibt es dazu einen ausführlicheren Artikel). Verwendung findet Bienenwachs als Überzugsmittel. Ein ADI- Wert …

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E900

E900 steht für Polydimethylsiloxan, ein als chemisch inert geltendes polymeres Siliconöl. In der Lebensmittelbranche wird es als Schaumverhütungsmittel bei Frittiervorgängen, der Herstellung von Konfitüren und Obstsäften angewandt. Es gibt für die Substanz keine R- und S- Sätze. Der ADI liegt bei 1,5mg/kg Körpergewicht.

E650

E650 ist die Zulassungsnummer für Zinkacetat Zn(CH3-COO)2 und ist als Geschmacksverstärker ausschließlich für Kaugummis zugelassen. Für die Chemikalie Zinkacetat gelten folgende Sicherheitsratschläge (R- und S- Sätze): R 22 S 24, S 25

E640

Glycin

E640 ist die Zulassungsnummer für Glycin (Gly oder Aminoessigsäure), einer Aminosäure. Glycin und dessen Natriumsalz runden den Geschmack von Süßstoffen ab. Es sind keine R- und S- Sätze definiert, auch kein ADI- Wert.

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