Kategorie: Geschmacksverstärker

E968

Erythritol

Erythrit (Erythritol, meso-1,2,3,4-Butantetrol, E968) ist ein recht einfacher, süß schmeckender Alkohol. Er wird als Feuchthaltemittel, Süßstoff, Komplexbildner, Geschmacksverstärker, Trennmittel etc. recht vielseitig in der Nahrungsmittelbranche eingesetzt. Eine Tagesdosis (ADI) ist nicht festgelegt, jedoch gelten folgende Sicherheitshinweise: R 36; R 37; R 38 S 26; S 37

E961

Neotam

Seit Anfang 2010 ist Neotam als E961 als starker Süßstoff zugelassen. Die Süßkraft von Neotam liegt zwischen dem 7000 und 13000 fachen des Zuckers. Die akzeptable Tagesdosis (ADI) liegt bei 0,2mg/kg Körpergewicht. R-und S-Sätze sind für die Chemikalie nicht festgelegt.

E957

Bei E957 oder Thaumatin handelt es sich um einen natürlichen Süßstoff der 2000-3000 mal so süß wie Zucker ist. Chemisch gesehen ist Thaumatin ein Protein bestehend aus 207 Aminosäuren und unterscheidet sich damit erheblich von den anderen meist niedermolekularen Süßstoffen. Da dieser Stoff auch einen lakritzeartigen Geschmack wird Thaumatin auch als Geschmacksverstärker eingesetzt. Ein ADI- …

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E920

L-Cystein

L-Cystein und Cysteinhydrochlorid sind mit der Nummer E920 als mehlbehandlungsmittel und Geschmacksverstärker zugelassen. Der Einsatz von L-Cystein, einer natürlichen Aminosäure, macht teige elastischer und knetbarer und stärkt den sogenannten Weizenkleber.

E650

E650 ist die Zulassungsnummer für Zinkacetat Zn(CH3-COO)2 und ist als Geschmacksverstärker ausschließlich für Kaugummis zugelassen. Für die Chemikalie Zinkacetat gelten folgende Sicherheitsratschläge (R- und S- Sätze): R 22 S 24, S 25

E640

Glycin

E640 ist die Zulassungsnummer für Glycin (Gly oder Aminoessigsäure), einer Aminosäure. Glycin und dessen Natriumsalz runden den Geschmack von Süßstoffen ab. Es sind keine R- und S- Sätze definiert, auch kein ADI- Wert.

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