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E961

Neotam

Seit Anfang 2010 ist Neotam als E961 als starker Süßstoff zugelassen. Die Süßkraft von Neotam liegt zwischen dem 7000 und 13000 fachen des Zuckers. Die akzeptable Tagesdosis (ADI) liegt bei 0,2mg/kg Körpergewicht. R-und S-Sätze sind für die Chemikalie nicht festgelegt.