P370+P380+P375+[P378]

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen verwenden.] (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) Neuaufnahme, tritt am 1. Februar 2018 mit 8. ATP in Kraft