Das Bundesverfassungsgericht- ein zahnloser Tiger?

Derzeit hatten wir bis vor kurzen in der BRD kein verfassungskonformes Wahlrecht, ob das neu beschlossene Wahlrecht verfassungskonform ist, ist umstritten. Auch in Bezug auf den Euro wird in Karlsruhe versucht, nicht weit von politischen Kurs abzurücken. An den Zustand hat man sich schon gewöhnt. Was ich heute jedoch lese, haut dem Faß den Boden aus. Der Chaos Computer Club hat Software analysiert, welche im Verdacht steht, eine Form des Bundestrojaners zu sein. Den Einsatz einer solchen Software zur sogenannten Quellen- Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) wurde ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht geregelt, sprich stark eingegrenzt. Die nun vom CCC analysierte Software negiert jedoch diese Eingrenzngen völlig. Sogar der Kontrollserver steht in den USA. Datenschutzrechtlich ein Super-GAU! Aber auch die Möglichkeit (vom CCC demonstriert) diesen Bundestrojaner zu übernehmen und zu kontrollieren, machen daraus ein gefährliches Stück Programmcode. Aber irgendwie hoffe ich darauf, das das ganze sich als Aprilscherz erweist. Denn Programmroutinen mit dem Namen 0zapftis machen mir eher einen scherzhaften Eindruck. Ist es jedoch kein Scherz, dann ist dies wohl die gröbste Mißachtung des Bundesverfassungsgerichtes, die och bisher erlebt habe. Aber wird das für die Verantwortlichen Folgen habe? Ich befürchte nicht, denn Sanktionen sind ja eher nicht Sache des Bundesverfassungsgerichtes. Quelle (u.a.) http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatstrojaner-report23.pdf

Update 1: Ein erster Anwalt hat sich zu Wort gemeldet und bestätigt, das eine der vom CCC analysierten Festplatten von einem seiner Mandaten stammt. Mehr dazu gibt es hier: http://ijure.org/wp/archives/727

Update 2:Auch in Brandenburg wird in einem Fall ein Trojaner zur Quellen-TKÜ eingesetzt. Das hat das Innenministerium eingeräumt. Dazu wurde Amtshilfe einer Bundessicherheitsbehörde in Anspruch genommen! http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayerntrojaner-auch-in-Baden-Wuerttemberg-und-Brandenburg-1358545.html

Schmierenkomödie oder Totalversagen beim ESFS?

Vor kurzen war zu Lesen, das Frankreich Mittel aus dem Europäischen Rettungsschirm zur Rekapitalisierung französischer Banken nutzen will. Also sprich Frankreich zahlt einen Betrag x in den Fond und entnimmt für seine Banken dann einen Betrag x+y. Wobei y dann einen großen Anteil deutscher Steuergelder (als Garantie) beinhaltet. Nun sollte ja jeden denkenden Menschen von vorne herein klar gewesen sein, das der ESFS natürlich nicht zur Rettung der griechischen Staatsbürger vor Überschuldung bzw. auch anderer Euro- Bürger gedacht war. Aber offensichtlich nicht Frau Merkel. Denn diese beteuerte sofort, das die Franzosen da was falsch verstanden hätten! Falsch verstanden? Mit nichten, wenn dann hat Frau Merkel etwas nicht verstanden. Aber das glaube ich wiederum nicht. Denn als Erfüllungsgehilfin von Ackermann und Co. war ihr das ganz sicher klar. Und fünf Minuten dumm getan…. Auch wenn man Politiker ab und an ziemliches Kauderwelsch von sich gibt, glaube ich einfach nicht daran, das generell unsere Politiker zu kurzsichtig sind (um es mal vorsichtig auszudrücken) um die Mechanismen rund um den ESFS zu verstehen. Es geht nur darum, die Lüge für das Volk glaubwürdig aufrecht zu erhalten. Also ist es eine ziemlich dreiste Schmierenkomödie, die uns da von der Bundesregierung vorgeführt wird. Wahrscheinlich waren nur die Franzosen zu schnell beim Griff in die Kasse, sonst wäre das wohl nur wenigen aufgefallen.

Liebe LKW- Fahrer

Ich weiss, das es in Eurer Zunft viele nette Menschen gibt und ich muß gestehen, das ich Vertretern dieser Gattung schon begegnet bin. Aber was mir heute wieder auf dem nördlichen Berliner Ring (A10) passiert ist, das sprengt schon erheblich den Rahmen des sonst üblichen Wahnsinns auf deutschen Autobahnen. Daher möchte ich hier speziell den schwergewichtigen Verkehrsteilnehmern (das meine ich nicht unbedingt körperlich sondern eher auf Motorisierung und Nutzlast bezogen) mal wieder was grundsätzliches zu Gehör bringen. Also liebe LKW- Fahrer, auch wenn ihr meint, das ca. 2km/h Geschwindigkeitsunterschied ein Überholmanöver rechtfertigen, so ist es nicht. Dauert nämlich ein Überholvorgang mit weniger als 10km/h Differenzgeschwindigkeit länger als 45 Sekunden (!! – nicht Minuten), so ist das ein ordnungswidriges Verkehrsmanöver! Weiterhin reicht es nicht aus nur links zu blinken, um ein Überholmanöver zu starten. Wesentliche Voraussetzung ist, das die linke Spur auch tatsächlich frei ist. Das bezieht sich auch auf PKW’s, die nicht schneller fahren können, da ein Kollege seinen mehrstündigen Überholvorgang noch nicht beendet hat. Sicher ganz wichtig ist es, nett zu sein und vorausschauend zu fahren. Besonders nett finde ich es immer, wenn die freie linke Spur genutzt wird um einen das Auffahren auf die Autobahn zügig zu ermöglichen. Aber auch hier gilt, nur dann in die linke Spur fahren, wenn diese wirklich frei ist. Dabei ab und zu auch den toten Winkel durch Bewegen des Kopfes und des Oberkörpers überprüfen. Es könnten sich noch PKW’s dort befinden.

Als liebe KRAFTfahrer, das Beachten dieser einfachen Grundsätze schont die Nerven vieler Autofahrer, auch meine. Herzlichen Dank!

ps: Dieser Artikel ist den zwei netten LKW- Fahrern gewidmet, die mich heute zwischen Groß-Kreuz und Phöben innerhalb von 2 Minuten in die Mittelplanke drücken wollten.