Derzeit hatten wir bis vor kurzen in der BRD kein verfassungskonformes Wahlrecht, ob das neu beschlossene Wahlrecht verfassungskonform ist, ist umstritten. Auch in Bezug auf den Euro wird in Karlsruhe versucht, nicht weit von politischen Kurs abzurücken. An den Zustand hat man sich schon gewöhnt.
Was ich heute jedoch lese, haut dem Faß den Boden aus. Der Chaos Computer Club hat Software analysiert, welche im Verdacht steht, eine Form des Bundestrojaners zu sein. Den Einsatz einer solchen Software zur sogenannten Quellen- Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) wurde ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht geregelt, sprich stark eingegrenzt. Die nun vom CCC analysierte Software negiert jedoch diese Eingrenzngen völlig. Sogar der Kontrollserver steht in den USA. Datenschutzrechtlich ein Super-GAU! Aber auch die Möglichkeit (vom CCC demonstriert) diesen Bundestrojaner zu übernehmen und zu kontrollieren, machen daraus ein gefährliches Stück Programmcode.
Aber irgendwie hoffe ich darauf, das das ganze sich als Aprilscherz erweist. Denn Programmroutinen mit dem Namen 0zapftis machen mir eher einen scherzhaften Eindruck.
Ist es jedoch kein Scherz, dann ist dies wohl die gröbste Mißachtung des Bundesverfassungsgerichtes, die och bisher erlebt habe. Aber wird das für die Verantwortlichen Folgen habe? Ich befürchte nicht, denn Sanktionen sind ja eher nicht Sache des Bundesverfassungsgerichtes.
Quelle (u.a.) http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatstrojaner-report23.pdf

Update 1:
Ein erster Anwalt hat sich zu Wort gemeldet und bestätigt, das eine der vom CCC analysierten Festplatten von einem seiner Mandaten stammt. Mehr dazu gibt es hier: http://ijure.org/wp/archives/727

Update 2:Auch in Brandenburg wird in einem Fall ein Trojaner zur Quellen-TKÜ eingesetzt. Das hat das Innenministerium eingeräumt. Dazu wurde Amtshilfe einer Bundessicherheitsbehörde in Anspruch genommen!
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayerntrojaner-auch-in-Baden-Wuerttemberg-und-Brandenburg-1358545.html