Nun ist plötzlich die Greenpeace voll gegen E10. Das ist jedoch nur ein populistischer Schachzug der Öken. Warum? Ganz einfach- E10 enthält 10% Ethanol (Bioethanol ist chemisch gesehen auch nichts anderes als Ethanol, eine Unterscheidung zwischen beiden dürfte daher nicht trivial sein.) Normales Superbenzin enthält 5% Ethanol. Das auch erhältliche E85 enthält sogar 85% Ethanol. Regulär soll das Ethanol aus der Vergärung organischen Materials (Rüben, Getreide, Kartoffeln, Mais) gewonnen werden um dem Kraftstoff einen grünen Anstrich zu geben. Jedoch wurde zumindest teilweise richtig erkannt, das in Zeiten von Dürren die Anbauflächen für Energiepflanzen zum Anbau von Nahrungsmitteln fehlen. Insofern ist die Forderung von Minister Niebel und auch Greenpeace nach einem Verbot von E10 gerechtfertigt aber eben auch zu kurz gegriffen. Zu kurz weil auch Biogasanlagen mit Energiepflanzen wie Mais betrieben werden, die speziell zu diesem Zweck angebaut werden. Zu kurz auch deshalb, weil mittlerweile Ackerland mit Photovoltaik- Anlagen bebaut werden. Auch diese Flächen stehen der Nahrungsmittelproduktion nicht mehr zur Verfügung. Richtig ist aber auch, das Öl immer knapper wird (Peak-Oil ist eventuell sogar schon überschritten (siehe z.B. http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/geoforschung-erdoel-produktion-uebersteigt-peak-oil-a-837620.html) und etwas Neues für die Mobilität benötigt wird. Das muß aber nicht Bioethanol sein. Elektromobilität wäre eine Alternative, jedoch benötigt man dafür viel (sehr viel) preiswerte elektrische Energie. Diese ist jedoch mit grünen Projekten nicht zu erzeugen, es bedarf der Kernspaltung und sobald verfügbar der Kernfusion um den Energiehunger zu stillen. Die Akzeptanz dafür wurde aber gerade durch Greenfies durch einseitige und tendenziöse Propaganda nachhaltig beschädigt. Einzigst die Chemieindustrie benötigt eine neue Basis. Die Basis Erdöl wird nicht mehr lange wirtschaftlich sein. Denkbar wäre eine Rückkehr zur Kohle, wenn endlich das sinnfreie Verheizen in Kohlekraftwerken gestoppt würde. Das würde zumindest einen Aufschub von eventuell mehreren hundert Jahren bewirken. Summa summarum ist die Forderung nach einem E10 Verbot rein populistischer Natur, da sie nur einen Teil des Problems abbildet. Und vor allem ist sie Scheinheilig, da auch in „normalen“ Zeiten 10 Kinder weltweit pro Minute verhungern.
Juli 19
Die FDGo und der Bundestag
Heute war ja eine außerplanmäßige Bundestagssitzung mit dem Ziel den spanischen Bankern weitere 100 Milliarden Euro Lohnzuschuß zu gewähren. Und erwartungsgemäß wurde diese Summe bzw. richtiger der deutsche Anteil daran von den Parlamentariern abgesegnet. Denn zu etwas anderem können die Kredite für Spaniens Banken ja nicht da sein, denn Kredite gibt es ja für Banken auch bei der Europäische Geldpresse, auch als EZB bekannt, für lau. Andererseits könnten Spaniens Banken schon Kapital gebrauchen, Eigenkapital um genauer zu sein. Denn nur damit könnten sie ihre faulen Kredite loswerden, wobei dann logischerweise das Kapital vernichtet wird.
#Was hat das ganze nun mit der FDGo zu tun? Ganz einfach! Laut wikipediqa hat das Bundesverfassungsgericht die FDGo wie folgt definiert:
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
Es steht in diesem Sinne zu befürchten, das der Bundestag die Volkssouveränität mit diesem Beschluß untergräbt und in Hinblick auf die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft verantwortungslos handelt.
Aber damit nicht genug, als Krönung erläßt der Bundestag auch noch eine Resolution für eine Zulässigkeit einer medizinisch fachgerechten, schmerzfreien Beschneidung von Jungen. Damit mißachtet der Bundestag die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, insbesondere das Recht auf körperlich Unversehrtheit und freie Entfaltung. Eventuell stellt diese Resolution auch einen Verstoß gegen Artikel 24(c) der UN- Kinderrechtskonvention dar, der da lautet „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich. sind, abzuschaffen“.
Allein diese beiden Vorkommnisse wecken in mir erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der Bundestagsabgeordneten. Eigentlich wäre das ja dann ein Fall für den Verfassungsschutz?
Juli 14
Mein Senf zum Kölner „Beschneidungsurteil“
Ich verstehe eigentlich die ganze Aufgeregtheit über das sogenannte Kölner Beschneidungsurteil gar nicht. Die (Rechts-)lage dürfte doch jedem aufgeklärten, humanistisch eingestellten Menschen klar sein. Es gibt Menschenrechte und sehr viele Staaten haben diese auch anerkannt. Zu diesen Ländern zählt auch unser Land. Bei uns finden sich diese Rechte im Grundgesetz wieder und die Väter des Grundgesetzes haben mit der Reihenfolge der Rechte im Grundgesetz auch eine Wertefolge geschaffen. Und in dieser steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) eindeutig vor dem Recht auf Religionsfreiheit (Artikel 4). Damit sollte sich eigentlich jede Diskussion erübrigen. Nun heulen aber wieder die üblichen Betroffenen auf und schwingen auf unerträgliche Art und Weise die Antisemitismus- und Nazikeule. Das ist in meinen Augen nur widerlich. Es zeigt nämlich wie rückständig Islam und Judentum sind. Daher ist es nicht verwunderlich, das die ebenso rückschrittliche katholische Kirche nun den Schulterschluß mit den beiden anderen Weltreligionen zelebriert. Dabei bekommt die katholische Kirche noch nicht mal die Kindesmißbrauchsproblem in den eigenen Reihen in den Griff. Noch viel widerlicher finde ich aber die Anbiederung unserer Politiker bis hin zu den Grünen (die mit Bündniss 90 immerhin noch eine Bürgerbewegung im Namen tragen) an die Verfechter derartig archaische Rituale. Und die damit verbunden Ignoranz der Grundwerte unserer zivilisierten Gesellschaft. Aber was will man von Politikern erwarten die beim Ausverkauf des Datenschutzes Fußball gucken und jedes Gesetz zur Bereicherung von Banken und Finanzhaien durchwinken? Bleiben zum Schluß noch die Eltern die Jungen, die meinen das Recht zu haben ihre Söhne im Namen irgendeines imaginären Gottes verstümmeln zu dürfen. Euch will ich mal eines sagen: Eure Kinder sind nicht Euer Eigentum. Ihr habt nicht das Recht sie körperlich zu verstümmeln, wenn dazu keine medizinische Indikation vorliegt. Ihr habt ebenso nicht das Recht Euren Kindern Euren Glauben aufzuzwingen und dies durch körperliche Stigmatisierung zu zementieren. Eure Kinder haben das Recht ihren Glauben selber frei zu wählen und selbst zu entscheiden, ob sie eine Vorhaut haben möchten oder nicht. Und Ihr liebe Eltern habt die verdammte Pflicht, dies zu respektieren.
Und es ist peinlich, das erst jetzt ein deutsches Gericht den Mut aufbringt, diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Da war es ja fast klar, das man wieder die üblichen Klischees auspackt, aber wie sagt mein großer Sohn da so treffend: Einer muß das Arschloch sein. Und wenn die Gerichte anderer europäischer Staaten nicht den Arsch in der Hose haben diesem Treiben ein Ende zu setzen, dann ist das auch nur peinlich.
Ergänzung: Ein lesenswerter Text eines Medizin-Professors!
