Heute war ja eine außerplanmäßige Bundestagssitzung mit dem Ziel den spanischen Bankern weitere 100 Milliarden Euro Lohnzuschuß zu gewähren. Und erwartungsgemäß wurde diese Summe bzw. richtiger der deutsche Anteil daran von den Parlamentariern abgesegnet. Denn zu etwas anderem können die Kredite für Spaniens Banken ja nicht da sein, denn Kredite gibt es ja für Banken auch bei der Europäische Geldpresse, auch als EZB bekannt, für lau. Andererseits könnten Spaniens Banken schon Kapital gebrauchen, Eigenkapital um genauer zu sein. Denn nur damit könnten sie ihre faulen Kredite loswerden, wobei dann logischerweise das Kapital vernichtet wird.
#Was hat das ganze nun mit der FDGo zu tun? Ganz einfach! Laut wikipediqa hat das Bundesverfassungsgericht die FDGo wie folgt definiert:
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
Es steht in diesem Sinne zu befürchten, das der Bundestag die Volkssouveränität mit diesem Beschluß untergräbt und in Hinblick auf die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft verantwortungslos handelt.

Aber damit nicht genug, als Krönung erläßt der Bundestag auch noch eine Resolution für eine Zulässigkeit einer medizinisch fachgerechten, schmerzfreien Beschneidung von Jungen. Damit mißachtet der Bundestag die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, insbesondere das Recht auf körperlich Unversehrtheit und freie Entfaltung. Eventuell stellt diese Resolution auch einen Verstoß gegen Artikel 24(c) der UN- Kinderrechtskonvention dar, der da lautet „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich. sind, abzuschaffen“.

Allein diese beiden Vorkommnisse wecken in mir erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der Bundestagsabgeordneten. Eigentlich wäre das ja dann ein Fall für den Verfassungsschutz?