E1519

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Benzylakohol ist als E1519 zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie ausschließlich zur Herstellung von Aromen zugelassen. Diese Aromen wiederum sollen dabei nur in folgenden Lebensmittel Einsatz finden: Liköre, aromatisierte weinhaltige Getränke, Cocktails, Süßigkeiten, Schokolade, Kuchen und Kekse.
Der ADI- Wert beträgt 5mg/kg Körpergewicht als Summe aus Benzoesäure und Benzoaten.

Benzylalkohol

Benzylalkohol

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